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Stadtpolitik Weil am Rhein
Die AfD-Fraktion Weil am Rhein
ist mit drei gewählten Abgeordneten
im Stadtrat vertreten.

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Nächste Sitzung im Rathaus:
Gemeindrat 12.02.2026
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16.12.2025
Gemeinderat: Haushaltsreden
===> zur Haushaltsrede der AfD-Fraktion <===
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04.12.2025
Pressemitteilung:
Der Gewerbesteuererhöhung wird widerwillig zugestimmt,
da die kommunale Haushaltslage diese Entscheidung erzwingt.
Die AfD Fraktion fordert jedoch eine konsequente
Überprüfung der städtischen Ausgaben und eine
verbindliche Zusage, dass keine weiteren Steuererhöhungen
ohne eine umfassende Einsparanalyse erfolgt.
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18.11.2025
Redebeitrag zur Klimaresilienz:
Klimaresilienz muss keine Zielsetzung in einem kommunalpolitischen
Strategiepapier sein, sondern ist vielmehr eine ganz normale Aufgabe
der kommunalen Daseinsvorsorge.
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29.06.2025
Anfrage:
Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Schutzackerstraße
von 30 km/h auf 20 km/h zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden
sowie einer Lärmreduzierung für die Anwohner.
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29.06.2025
Anfrage:
Veränderung der Verkehrsinsel zwischen B 317 und Hauptstraße,
Höhe Mühlenrain, um u.a. den Verkehrsfluss zu verbessern
und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden
zu gewährleisten.
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16.12.2024
Antrag:
Verpflichtung von Asylbewerbern und Leistungsberechtigten
von Bürgergeld zu gemeinnütziger Arbeit sowie bei Ablehnung
von zumutbaren Tätigkeiten eine signifikante Kürzung
der Sozialleistungen, so wie es das Asylbewerberleistungsgesetz vorschreibt.
Diese Verpflichtung dient einer Heranführung an eine Integration,
Heranführung an den Arbeitsmarkt, Entlastung des städtischen
Haushaltes und ist im Interesse des Steuerzahlers.
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20.10.2024
Antrag:
Erstellung und Aufstellung eines neuen
Parkraumbewirtschaftungsschildes im
Stadtteil Friedlingen zur Begrenzung der
zunehmenden Fremdparker und Unterstützung
der Parkplatzsuche der Anwohner nach Feierabend.
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10.09.2024
Beschlussvorlage:
Neue Grundssteuer ab 2025 soll
aufkommensneutral justiert werden, wie es
das Bundesministerium für Finanzen erklärt hat.
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich
angenommen und der alte Hebesatz von
400 auf 275 Punkte für die
Grundsteuer A und B gesenkt.
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